AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestätigung der LINDY-Elektronik AG als anwendbar erklärt werden.
1.2 Bestellungen sind für die LINDY-Elektronik AG erst verbindlich, wenn sie Ihre Annahme schriftlich bestätigt hat.
2. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto (im Endverbrauchershop inkl. MWST) zuzüglich Transport- und Versicherungskosten,
sofern nichts anders vereinbart wurde.
Die LINDY-Elektronik AG behält sich jedoch eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen
(z.B. Lohn- und Materialkosten) vor.
3. Lieferfrist
Die Lieferungen erfolgen in den meisten Fällen am Tag der Bestellung. Sollte ein Artikel nicht, oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhalten Sie eine Nachricht mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Bei Teillieferung wird der voraussichtliche Liefertermin aufgeführt.
4. Versand
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der LINDY-Elektronik AG vom Empfänger innert 8 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs. (Annahmeverweigerung bei "Die Post", oder beim Spediteur).
5. Materialrücksendungen
Für die im LINDY Katalog aufgeführten Artikel gilt ein Rückgaberecht innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gemäss nachfolgenden Bestimmungen:
Retournieren Sie die gelieferten Artikel in einwandfreier Originalverpackung, vollständig, funktionsfähig und unbeschädigt an LINDY-Elektronik AG.
Werden oben genannte Bedingungen nicht erfüllt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00.
Ausgenommen vom Rückgaberecht sind Artikel die nicht Bestandteil des Katalogangebotes sind, oder auf Kundenwunsch geliefert bzw. speziell angefertigt wurden (beispielsweise Kabel als Meterware).
Nur in ungeöffneter Originalverpackung werden Verbrauchsmaterial, Datenträger und Softwareprogramme zurückgenommen.
Nach Rückgabe erhält der Besteller auf Wunsch eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift.
6. Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein banküblicher Verzugszins berechnet. Andere Zahlungsarten nach Absprache.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der LINDY-Elektronik AG. Diese ist berechtigt einen Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
8. Garantie
Für alle Produkte übernimmt die LINDY-Elektronik AG während mindestens 24 Monaten ab Lieferung die Garantie für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler (höhere Garantien bis zu 10 Jahre sind im Einzelfall beim Produkt angezeit). Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme nicht als vertragsgemäss, so hat der Kunde der LINDY-Elektronik AG Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben, oder er kann Ersatzlieferung verlangen. Sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte der LINDY-Elektronik AG ohne deren schriftliche Zustimmung.
9. Annullierungen
Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der LINDY-Elektronik AG möglich. Kosten, die bereits erwachsen sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die LINDY-Elektronik AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Basel. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitz-Gerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Basel, 3.9.2003